Du kannst den Unterschied machen!
Den Mehrweg gehen
Täglich landen Tonnen von Einmalverpackungen aus Plastik und Verbundstoffen aus Imbissen, Restaurants und von Frischetheken in Discountern auf dem Müll. Wir haben jetzt die Chance, aktiv etwas dagegen zu tun - indem wir nachfragen.
Verpackungsgesetz in Kraft
Ein Verpackungsgesetz oder konkreter: Das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen (Verpackungsgesetz - VerpackG) Quelle: Gesetze im Internet ist mit dem 01.01.2023 in Kraft getreten. Was bedeutet das für die Umwelt, den Verbraucher und für Restaurants, Imbisse und Discounter?
Jetzt hat JEDER die Chance, seinen Beitrag zur Reduzierung der Plastikflut zu leisten und damit zu verhindern, dass noch mehr Plastik in die Umwelt gelangt und weiter wertvolle Rohstoffe für eine einmalige und kurze Nutzungsdauer verschwendet werden. Wenn Du wissen willst, wie dramatisch die Umweltverschmutzung mit Plastik wirklich ist und warum dieses Gesetz einen Unterschied machen kann, dann schau Dir diesen Beitrag an. (Klicke einfach auf die blaue Schrift.)
Wir haben jetzt die Möglichkeit, beim Einkaufen oder bei der Bestellung von Mahlzeiten "to go" zu wählen, ob wir das vorgeschrieben Pfandsystem nutzen wollen oder bei kleineren so genannten "Letztvertreibern" unsere eigenen Behältnisse befüllen lassen wollen. Diese Möglichkeit sollten wir nutzen.
In der Praxis sieht das so aus:
- Betriebe mit über 5 Mitarbeiter*innen und über 80 qm Ladenfläche sind verpflichtet neben der Plastik-Einwegverpackung auch eine Mehrwegverpackung für ihre Speisen und Getränke außer Haus anzubieten! Einwegverpackungen bleiben weiterhin erlaubt, allerdings muss für Einwegbecher jeglichen Material immer eine Mehrwegalternative angeboten werden. Die Getränke und Speisen in Mehrwegverpackungen dürfen nicht teurer sein bzw. die Speisen in Einwegverpackungen dürfen nicht günstiger angeboten werden.
- Betriebe mit weniger als 5 Mitarbeiter*innen und unter 80 qm Ladenfläche müssen die Mehrwegverpackung nicht anbieten, sind aber verpflichtet, jeder Kundin und jedem Kunden die bestellte Ware in mitgebrachten Behältnissen auszuliefern! Die Betriebe müssen auf gut sicht- und lesbaren Info-Tafeln drauf hinweisen, dass sie Getränke und Essen in mitgebrachte Getränke anfüllen.
- Dies gilt auch für Discounter mit einer Frischetheke und auch wenn sich der Endverbraucher (also der Kunde) seinen Salat an der Salattheke selbst abfüllt.
- Letztvertreiber nach §33 Absatz 1 Satz 1 sind verpflichtet, die Endverbraucher in der Verkaufsstelle durch deutlich sicht- und lesbare Informationstafeln oder -schilder auf die Möglichkeit, die Waren in Mehrwegverpackungen zu erhalten, hinzuweisen.
Jetzt sind wir dran
Das Ganze ist natürlich nicht so einfach, wie man denkt. Erste Tests, die ich in der ersten Januarwoche 2023 gemacht habe, ergaben, dass es unterschiedlich informierte Unternehmen gibt. Während einige Unternehmen sich bereits seit der Kenntnisnahme dieses Gesetzes mit dem Thema befassen und bereits entsprechende Pfandsysteme integriert haben, sind andere Unternehmen ganz erstaunt, wenn man als Kunde mal nachfragt. Ich möchte hier bewusst keine Namen nennen, da sich die Unternehmen in der nächsten Zeit intensiv mit dem Thema befassen müssen und ins Handeln kommen werden. Ich werde dort jedenfalls regelmäßig auf der Matte stehen.
Könnte alles so einfach sein...
Ich weiß auch, dass es ein Mehraufwand für die betroffenen Unternehmen ist, die Speisen, Getränke oder frische Waren an uns Kunden (Endverbraucher) abzugeben. Leider gab es auf freiwilliger Basis keine Lösung dieses Problems. Im Gegenteil, es wurde Unternehmen z.B. immer schwerer gemacht, die Waren in kundeneigene Behälter zu füllen. Das halte ich persönlich für eine der besten Lösungen. Aber gerade während der Corona-Pandemie wurde dies einfach verboten.
Vorher konnte ich in einigen Geschäften und auf dem Markt mit meinen Behältern problemlos einkaufen. Der Behälter wurde auf ein Tablett gestellt. Auf der Waage wurde die Tara-Funktion genutzt, damit ich am Ende das Gewicht des Behälters nicht mit bezahlen muss.
Die Ware wurde in den Behälter gefüllt und dann wieder gewogen. Zuletzt kam das Tablett wieder auf den Thresen, wo ich den Deckel aufsetzen konnte und die Ware einpacken konnte. So berührte mein Behälter keine Fläche hinter dem Thresen, auf dem die frische Ware verarbeitet wird. Das geht aktuell nur noch auf dem Markt oder wenn eine Verkäuferin sehr nett ist.
Also, lasst uns bewusst einkaufen gehen (Tipps dafür findest Du hier). Teste Essen "to go" bei Imbissen und in Restaurants und weise die Betreiber darauf hin, dass es dieses Gesetz gibt. Es ist eine Riesenchance, die Plastikabfälle zu reduzieren und dabei zu helfen, dass weniger Plastik in die Umwelt und damit ins Meer gelangt.
Wichtig ist - immer nachfragen und auf die Informationspflicht hinweisen. Es darf ja noch Ware in einer Einwegverpackungen verkauft werden. Das bedeutet, wer nicht nachfragt, bekommt seine Ware eventuell in einer Einwegverpackung.
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