Stoffbeutel, Edelstahlflasche, ein Einkaufsnetz, ein Stofftaschentuch und wiederverwendbare Abschminkpads. Das sind Alternativen zu Produkten aus Einmalplastik - auch zu solchen, die noch nicht verboten wurden.

Verbot von Einwegkunststoffen

Ein erster Schritt in die richtige Richtung

Bereits im Sommer 2019 wurde die Richtlinie (EU) 2019/904 über die Verringerung der Aus­wirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt erlassen. Am 03.07.2021 ist diese nun in Deutschland in Kraft getreten. Was ändert sich?

Es ist ein Behälter aus Styropor mit warmem Essen darin zu sehen

Kurze Erläuterung

Diese Verordnung soll die EU - weite Richtlinie, in deutsches Recht umsetzen und dafür sorgen, dass Kunststoffe entlang der Wertschöpfungskette nachhaltiger bewirtschaftet, das achtlose Wegwerfen von Abfällen verringert und die Meeresvermüllung bekämpft wird. Das Ziel ist es ... das Inverkehrbringen der ... aufgeführten Einwegkunststoffprodukte, für die es bereits geeignete Alternativen gibt, gänzlich zu verbieten. Gleiches gilt für Produkte aus mit Zusatzstoffen versehenen Kunststoffen, die durch Oxidation einen Zerfall des Kunststoffs in Mikropartikel oder einen chemischen Abbau herbeiführen (sog. oxo-abbaubare Kunststoffe). Diese Kunststoffe sind in besonderem Maße dazu geeignet, sich in der Umwelt nur zu Mikropar­tikeln zu zersetzen. Quelle: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit

Das klingt jetzt ziemlich einfach und konsequent. Aber so einfach ist es natürlich nicht. Es ergibt sich jedoch zumindest eine Chance, dass in Zukunft weniger Plastik mit sehr kurzer Lebensdauer in Umlauf kommt.

Ein kleiner Schritt in die richtige Richtung

Konkret geht es um das Verbot von folgenden Einwegkunststoffprodukten:

  • Wattestäbchen (ausgenommen als Medizinprodukte),
  • Besteck, insbesondere Gabeln, Messer, Löffel und Essstäbchen,
  • Teller,
  • Trinkhalme; ausgenommen sind Trinkhalme als Medizinprodukte
  • Rührstäbchen
  • Luftballonstäbe, die zur Stabilisierung an den Luftballons befestigt werden, einschließ­lich der jeweiligen Halterungsmechanismen;
  • Lebensmittelbehälter aus expandiertem Polystyrol, also Behältnisse, wie Boxen mit o­der ohne Deckel, für Lebensmittel, die daraus gegessen werden
  • Getränkebehälter oder -becher aus expandiertem Styropor einschließlich ihrer Verschlüsse und Deckel.

Ein Vogel hat sich mit dem Kopf in der Plastikverpackung von Getränkedosen verfangen.

Klar ist jedoch auch, dass diese jetzt verbotenen Produkte nicht das einzige Problem bei der Umweltverschmutzung durch Plastik darstellen. Über ein weiteres und noch größeres Problem kannst Du in dem Beitrag über Geisternetze lesen.

Wie geht es weiter?

Es bleiben noch viele Einmalprodukte im Umlauf, wie z.B. Plastikbehälter für fertige Salate, Wurst- und Käseverpackung. Es heißt also dran bleiben und weiter den Gebrauch von kurzlebigen Plastikprodukten hinterfragen.

Wenn Du jetzt noch mehr Informationen brauchst, dann kannst Du diese über die Links unter dem Beitrag erhalten.

Auch für die auf dieser Seite geführte Kampagne "Bye Bye Plastik Kiel und Umland" ergeben sich Veränderungen. 


 

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